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Covid-19

Digitaler Impfnachweis

Neben Impfzentren und Arztpraxen können auch Apotheken seit Mitte Juni digitale Impfnachweise nachträglich erstellen.

Für die Erstellung des digitalen Impfnachweises übernehmen wir die Daten aus Ihrem gelben Impfpass. Sie erhalten von uns dann einen Ausdruck mit dem EU Covid19-Impfzertifikat in Form eines QR-Codes. Diesen können Sie dann mit dem eigenen Handy beispielsweise mittels der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen.

Ihr Vorteil:
Sie können allen Stellen, die eine Überprüfung des Impf-Status fordern (z. B. Restaurants) den Nachweis mit Ihrem Handy vorzeigen.

Zur Erstellung des Impf-Nachweises sind folgende Angaben notwendig:
Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdatum und die Angabe ob es sich um eine Erst- oder Zweitimpfung handelt.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum digitalen Impfnachweis.

Mehr Informationen Rund um das Thema "Digitaler Impfnachweis" finden Sie auch auf der Homepage des Robert Koch-Instituts oder des Bundesministerium für Gesundheit.

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